AGB
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Holz-Park AG, Im alten Riet 102, 9494 Schaan gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Holz-Park mit ihrer Kundschaft. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen ABG abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Holz-Park AG. Kundinnen und Kunden bestätigen beim Artikelkauf, bei der Bestellung von Materialien, bei der Nutzung der Webseite sowie bei Vertragsabschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen. Es gelten die beim Vertragsabschluss jeweils gültigen AGB.
2. Vertragsabschluss
Ausgestellte Offerten sind für Holz-Park AG während der darin angegeben Zeitdauer bindend. Im Übrigen sind sämtliche von Holz-Park AG vor Vertragsabschluss bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss mit Kundinnen und Kunden kommt mit dem Akzept der Offerte durch die Kundschaft und mit Zustellung der entsprechenden Auftragsbestätigung an diese zustande. Auftragsbestätigungen sind in jedem Fall sofort nach Erhalt zu kontrollieren und Abweichungen sind Holz-Park AG unverzüglich mitzuteilen. Für Fehler, die aus Nichtbeachten einer Auftragsbestätigung resultieren, übernimmt Holz-Park AG keine Haftung. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass bestellte Artikel nicht geliefert oder bestellte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden können, ist Holz-Park AG berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung der Kundschaft bereits bei Holz-Park AG eingegangen sein, wir die Zahlung der Kundschaft entsprechend zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft entsprechend von der Zahlungspflicht befreit. Holz-Park AG ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
3. Preis/Zahlung
Sofern nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die Preisangaben von Holz-Park AG bei Offerten sowie auf Prospekt- und Werbematerial unverpackt, in Schweizer Franken CHF, inklusive Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten für Lieferung die gültigen Frachtkostenansätze von Holz-Park AG. Bahn- und Postsendungen erfolgen mit Frachtbelastungen. Holz-Park AG ist berechtigt, nach Vertragsabschluss erfolgte Preiserhöhungen von Lieferanten der Kundschaft weiter zu verrechnen. Weicht der erteilte Auftrag vom Angebot von Holz-Park AG ab. Ist eine Preisanpassung vorbehalten. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Holz-Park AG kann Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, der Kundschaft zusätzlich verrechnet.
Die Bezahlung von Rechnungen hat innerhalb der auf der Rechnung definierten Zahlungsfrist zu erfolgen. Bei Zahlung auf Rechnung gerät die Kundschaft mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5% pro Jahr. Befindet sich die Kundschaft in Zahlungsverzug behält sich Holz-Park AG vor, Mahngebühren von CHF 20.—ab Mahnstufe 1 geltend zu machen. Eine eigenmächtige Verrechnung des Rechnungsbetrages mit einer allfälligen Forderung der Kundschaft gegen Holz-Park AG ist ohne deren Zustimmung nicht zulässig. Gelieferte Artikel bleiben bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von Holz-Park AG. Holz-Park AG behält sich das Recht vor, nicht bezahlte Ware zurückzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weiter behält sie sich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen und/oder Kundinnen und Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen. Geht die verlangte Vorauszahlung nicht innert Frist ein, ist Holz-Park AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für bereits angefallene Kosten zu verlangen.
4. Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge
Lieferungen werden an die von der Kundschaft in der Bestellung angegebene Adresse ausgeführt. Terminangaben sind als Richtwerte zu verstehen. Für allfällige Verzögerungen können keine Entschädigungsansprüche gelten gemacht werden. Fristenüberschreitungen durch unsere Lieferwerke oder als Folge von höherer Gewalt berechtigen die Kundschaft weder zu Vertragsrückschritt noch zu Schadenersatzforderungen. Mit dem Versand der Ware gehen Nutzen und Gefahr auf die Kundschaft über. Lieferungen erfolgen unfranko. Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert die Kundschaft die Annahme der Lieferung, kann Holz-Park AG den Vertrag nach einer schriftlichen Rügemitteilung an die Kundschaft und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.
Die Kundschaft ist verpflichtet, gelieferte Artikel sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche Holz-Park AG Gewähr leistet, innert 8 Tagen schriftlich (E-Mail wird anerkannt) an Holz-Park AG anzuzeigen. Danach gilt die Lieferung als akzeptiert. Bei Mängelrügen muss Holz-Park AG die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Nachkontrolle, Instandstellung oder Ersatz der gelieferten Ware vorzunehmen. Ohne Absprache mit Holz-Park AG vorgenommene Instandstellungsarbeiten oder sonstige Aufwendungen können in keinem Fall in Rechnung gestellt werden. Rücksendungen von mangelhaften Produkten an Holz-Park AG erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft. Diese hat den Artikel originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer Beschreibung der Mängel an Holz-Park AG zurückzuschicken. Ergibt sich bei der Prüfung durch Holz-Park AG, dass der Artikel keine feststellbaren Mängel aufweist oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann Holz-Park AG di Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
5. Warenretouren
Retouren beschränken sich ausschliesslich auf Lagerware von Holz-Park AG und können nur franko und in einwandfreiem Zustand und nach vorheriger Absprache mit Holz-Park AG angenommen werden. Für Umtriebe und Fracht kann ein Aufwandkostenanteil geltend gemacht werden. Anfallende Lieferantenkosten werden in jedem Fall weiterbelastet. Rücksendungen ohne vorherige Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben.
6. Annullation
Erteilte Aufträge können nur annulliert oder geändert werden, wenn die Ware noch nicht versandbereit bzw. noch nicht in Produktion oder bereits zugeschnitten ist. Ansonsten muss die Ware in jedem Fall kostenpflichtig übernommen werden.
7. Verpackung
Verpackungsmaterialien und Abdeckplatten diesen dem Schutz der gelieferten Ware und können nicht zurückgegeben werden. Deren Entsorgung und die Kosten hierfür sind Sache der Kundschaft. Kostenpflichtige Paletten und Verschläge werden in Rechnung gestellt. Diese werden bei Franko-Rückgabe, sofern in einwandfreiem Zustand, der Kundschaft wieder gutgeschrieben.
8. Gewährleistung
Holz-Park AG ist bestrebt, Artikel in einwandfreier Qualität zu liefern. Die Gewährleistungspflicht der Hersteller wird durch Holz-Park AG ebenfalls übernommen. Es liegt im Ermessen von Holz-Park AG, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weite Ansprüche sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittperson sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile wegbedungen. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenen Einbau oder eigenen Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden oder durch Dritte, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen übernimmt Holz-Park AG keine Gewährleistung.
9. Dienstleistungen
Von Holz-Park AG zur Verfügung gestellte technische Informationen wie Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben etc. sowie schriftliche oder telefonische technische Beratung verstehen sich als Dienstleistungen. Sie entbinden daher die Kundschaft nicht einer genauen Überprüfung. Für Unterlassung der Prüfplicht von Merkblättern und Verarbeitungshinweisen durch die Kundschaft kann Holz-Park AG in keinem Fall verantwortlich gemacht werden.
10. Datenschutz
Der Schutz der Personendaten ist Holz-Park AG wichtig. Holz-Park AG nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. Die Kundschaft ist damit einverstanden, dass Holz-Park ihre Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder Print) gebraucht, insbesondere um ihr Informationen über Angebote zukommen zu lassen. Die Kundschaft hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jeder zeit zu widersprechen durch Mitteilung an Holz-Park AG.¨
11. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht richtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen/unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich an nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Liechtensteinischer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zu Anwendung. Der Gerichtsstand ist Vaduz
Schaan, November 2025